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Statuten

1. Zweck

Das GPF hilft mit an der Verwirklichung der katholischen Kirche im Kanton Glarus durch:

  • Mittragen und Mitgestalten überpfarreilicher Aufgaben der Seelsorge;
  • Übernahme bestimmter Aufgabenbereiche in eigener Verantwortung, im Einvernehmen mit dem Dekanat;
  • die Information und Unterstützung der im Kanton wirkenden Seelsorger, Seelsorgerinnen, insbesondere des Dekans als dem Vertreter des Bischofs, sowie der Laien und Seelsorgegremien;
  • die Zusammenarbeit mit dem Bischof und der diözesanen Pastoralkonferenz.

2. Aufgaben

Dem GPF obliegen vorallem folgende Aufgaben:

  • die Behandlung aktueller pastoraler Probleme;
  • die Stellungnahme zu öffentlichen, das kirchliche Leben und besonders die Seelsorge betreffenden Fragen. Weicht die Entscheidung des Dekans von der Stellungnahme des GPF ab, begründet er seinen Entscheid. Somit hat der Dekan bei Fragen der Seelsorge ein Vetorecht;
  • die Organisation von Kursen und weiterer Veranstaltungen zur religiösen Weiterbildung und Vertiefung;
  • die Pflege und Förderung des Erfahrungsaustausches zwischen den einzelnen Pfarreien, bzw. Pfarreiseelsorgeräten;
  • die Entgegennahme, Behandlung und, wo nötig, Weiterleitung an die diözesane Pastoralkonferenz von Anregungen und Wünschen der Pfarreien, bzw. der Pfarreiseelsorgeräte; 
    die Entgegennahme, Behandlung und, wo nötig, Weiterleitung an die Pfarreien, bzw. die Pfarreiseelsorgeräte von Anregungen und Wünschen der diözesanen Pastoralkonferenz;
  • die Ausführung von Aufgaben und die Bildung von Arbeitsgruppen, die dem GPF aus der Zusammenarbeit mit dem Dekanat Glarus erwachsen.

3. Zusammensetzung

Das Glarner Pastoralforum setzt sich zusammen aus:

  • je einem stimmberechtigten Delegierten der römisch-katholischen Pfarreien des Kantons Glarus. Die zwei grossen Pfarreien Glarus und Näfels stellen zwei stimmberechtigte Delegierte, der Seelsorgeraum Glarner-Hinterland-Sernftal stellt drei stimmberechtigte Delegierte.
  • je einem stimmberechtigten Delegierten der Missione Cattolica Italiana, sowie der Misión-Missão Católica Española-Portuguesa, des Franziskanerklosters, des Katholischen Frauenbundes, sowie des Kantonalen Katholischen Kirchenrates (KKK) ;
  • dem amtierenden Dekan;
  • einem delegierten Dekanatsmitglied.

4. Wahl der GPF Mitglieder

  • Die GPF-Mitglieder werden jeweils von den römisch-katholischen Pfarreien des Kantons Glarus aus ihren Mitgliedern gewählt; entweder durch die Pfarreiversammlung – oder durch den Pfarreirat – es kann jemand von ausserhalb des Rates sein;
  • weiter wählen die Missione Cattolica Italiana, die Misión-Missão Católica Española-Portuguesa, der Katholische Frauenbund, sowie der Kantonale Katholische Kirchenrat (KKK) je einen stimmberechtigten Delegierten, die vom Dekan bestätigt werden;
  • der Dekan kann ein bis zwei Mitglieder zusätzlich ernennen;
  • die Dekanatsversammlung bestätigt die neu gewählten Mitglieder.

5. Organisation

Organe des GPF sind

a.) Sitzungen des Glarner Pastoralforums des Kantons Glarus
b.) Jahresversammlung (Delegiertenversammlung)
c.) der Ausschuss
d.) die Arbeitsgruppen (Kommissionen)

6. Sitzungen des GPF

Die Sitzungen des GPF werden nach Bedarf, mindestens zweimal jährlich nach gemeinsamer Absprache einberufen.

7. Jahresversammlung (Delegiertenversammlung)

In der Regel tritt das GPF einmal zur sog. Jahresversammlung zusammen.

7.1 Teilnehmer an der Jahresversammlung

7.1.1 Die Mitglieder des GPF
7.1.2 Zusätzliche Delegierte

Die Vorstandsmitglieder des Dekanates sind an der Jahresversammlung als Vertreter der Priester und Laientheologen/Laientheologinnen stimmberechtigt.

7.1.3 Weitere, nicht stimmberechtigte Teilnehmer

Weitere interessierte Teilnehmer sind an der Jahresversammlung herzlich willkommen. Sie sind jedoch in den rein geschäftlichen Angelegenheiten nicht stimmberechtigt.

7.2 Geschäfte der Jahresversammlung

7.2.1 Feststellung der stimmberechtigten Teilnehmer
7.2.2 Wahl der Stimmenzähler
7.2.3 Genehmigung des Protokolls der letzten Jahresversammlung
7.2.4 Jahresbericht des/der Präsidenten/Präsidentin
7.2.5 Kurzberichte über die wichtigsten Ressorts und von denArbeitsgruppen
7.2.6 Abnahme der Jahresrechnung / Bericht der Revisoren
7.2.7 Wahlen


A) Des/der Präsidenten/Präsidentin
B) Des/der Aktuars/Aktuarin
C) Des/der Kassiers/Kassierin
D) Des/der Vertreters/Vertreterin des Kantons Glarus in der diözesanen Pastoralkonferenz
E) Des/der Revisors/Revisorin

Sie werden jeweils für 4 Jahre von der Jahresversammlung gewählt. Eine Wiederwahl nach Ablauf der Amtsdauer ist möglich.

7.2.8 Beschliessung allfälliger Statutenänderungen
7.2.9 Weitere Geschäfte

Weitere Geschäfte können nach Bedarf an der Jahresversammlung behandelt werden. Anträge zur Aufnahme in die Traktandenliste sind bis spätestens 10 Tage vor dem Datum der Jahresversammlung dem/der Präsidenten/Präsidentin des GPF zu übermitteln.

7.3 Beschlussfassung/Wahlen

Beschlussfassung und Wahlen erfolgen mit einfachem Mehr der anwesenden berechtigten Stimmen, ausser im Falle von Statutenänderungen, welche eine Zweidrittelmehrheit erfordern. Stichentscheid durch Präsident/Präsidentin.

7.4 Ausserordentliche Delegiertenversammlung

Wenn der Ausschuss dies als notwendig erachtet oder ein Drittel der GPFMitglieder die Einberufung verlangt, kann jederzeit eine ausserordentliche Delegiertenversammlung einberufen werden. Für die Durchführung von ausserordentlichen Delegiertenversammlungen gelten sinngemäss die gleichen Bestimmungen wie für die Jahresversammlungen.

8. Der Ausschuss des GPF

Dem Ausschuss gehören an: Präsident/in, Aktuar/in, Kassier/in, Dekan, Vertreter/in der diözesanen Pastoralkonferenz. Er bereitet die GPF-Sitzungen vor. Unter der Leitung des/der Präsidenten/Präsidentin bereitet der Ausschuss die Jahresversammlung, bzw. die ausserordentliche Delegiertenversammlung vor und leitet deren Durchführung.

9. Die Arbeitsgruppen (Kommissionen)

Das GPF kann nach Bedürfnis Arbeitsgruppen (Kommissionen) bilden sowie externe Fachleute beiziehen.

10. Protokollführung und Information

Über die Jahresversammlung, ausserordentliche Delegiertenversammlungen sowie die Sitzungen des GPF ist in schriftlicher Form Protokoll zu führen. Das GPF, bzw. der Ausschuss, entscheidet selbst, ob, wie weit und in welcher Form die
Öffentlichkeit über ihre Tätigkeit informiert werden soll.

11. Finanzielles

Spesen und besondere Auslagen, die den Mitgliedern, dem Ausschuss oder den Arbeitsgruppen anfallen, werden aus den eigenen Mitteln des GPF vergütet. Der Ausschuss erstellt ein Jahresbudget und eine Jahresabrechnung.

12. Neues Statut/bisheriges Statut/Gültigkeit

Die vorliegenden neugefassten Statuten ersetzen und annullieren das bisherige Statut vom 30. Oktober 2002. Sie treten mit ihrer Annahme durch die Jahresversammlung mit sofortiger Gültigkeit in Kraft und bleiben bis zu ihrer formellen Abänderung für das GPF verbindlich. Dieses Statut ist vom Generalvikar genehmigt und durch die Jahresversammlung vom 27. Oktober 2004 beschlossen worden.

8750 Glarus, den 27. Oktober 2004

Glarner Pastoralforum des Kantons Glarus

Die Präsidentin                     Die Aktuarin
Montserrat Skorjanec            Annamarie Hodel

Vom Generalvikar genehmigt 8001 Zürich

Generalvikar
+ Paul Vollmar